Petition der Gruppe SERVICE PUBLIC
Jetzt ist die Jugend am Zug!
Service Public ist Fundament und Nährboden für eine positive Entwicklung des Kantons. Er soll wirtschaftliche, gesellschaftliche und persönliche Entfaltung sowie die Chancengleichheit aller BündnerInnen ermöglichen. Als wichtiger Bestandteil des Service Public sorgt der öffentliche Verkehr für nachhaltige Mobilität.
Auf den öffentlichen Verkehr ist insbesondere auch die Jugend angewiesen, profitiert davon heute aber noch zu wenig. Sie sieht sich konfrontiert mit unvorteilhaften Fahrplänen, einer ungenügenden Erschliessung abgelegener Regionen und unerschwinglichen Tarifen.
Aus diesen Gründen fordert die Bündner Jugendsession:
1. den Halbstundentakt auf den Strecken Chur – Zürich, Chur – St. Moritz, Chur – Davos und Chur Ilanz.
Auf den genannten Strecken sollen die Züge der RhB bzw. SBB (Intercity) ganztags (Mo-So) im Halbstundentakt in beide Richtungen verkehren.
Begründung: Der Anschluss Graubündens an die nationalen und internationalen Zentren im Halbstundentakt ist für die Attraktivität des Kantons als Wohn- und Tourismusort unerlässlich. So wird die Konkurrenzfähigkeit im Standortwettbewerb mittel- und langfristig gesteigert.
2. zusätzliche Spätverbindungen.
Wichtige Bündner Regionen (u.a. Engadin, Prättigau/Davos, Domleschg, Albulatal, Schanfigg, Surselva) sollen auch abends bis 23.00 Uhr (Abfahrtszeit) ab Chur erreichbar sein.
Begründung: Die Erreichbarkeit der Regionen zu später Stunde sichert die Attraktivität der Talschaften und beugt der Landflucht vor. Personen, die spätabends auf Mobilität angewiesen sind, entscheiden sich dank der zusätzlichen Verbindungen vermehrt für den öffentlichen Verkehr. Ein Auto wird so in vielen Fällen entbehrlich.
3. günstigere Tarife für Jugendliche bis zum 26. Altersjahr.
Bis im Alter von 26 Jahren sollen alle den öffentlichen Verkehr zu einem stark reduzierten Preis (mindestens 50%) nutzen können.
Begründung: Erschwingliche Billet- und Abonnementspreise fördern den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den öffentlichen Verkehr (öV). Früh für den öV gewonnene Jugendliche bleiben diesem auch später treu, leisten so ihren Beitrag zum Umweltschutz und senken auf längere Sicht die Ausgaben des MIV.
4. die Abschaffung des Nachtzuschlags.
Der öV soll auch nach Mitternacht zum Normaltarif genutzt werden können.
Begründung: Die Strafgebühr für Schichtarbeiter und Nachtschwärmer ist diskriminierend und entbehrt jeglicher Legitimation. Ausserdem wird die Strassenverkehrssicherheit erhöht, da Alkoholisierte vermehrt den öV für die Heimfahrt nutzen.
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